Allen unseren Angeboten, Verkäufen und Leistungen liegen auch in Zukunft ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichende Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung und gelten nur für den Einzelfall.
Der Besteller darf die Ware weder ganz noch teilweise zurückgeben, sofern nicht zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung getroffen worden ist. Ist eine Rücknahme vereinbart, so muss die zurückgegebene Ware in allen Belangen einwandfrei und wiederverkaufsfähig sein.
3. Lieferung
3.1 Auftragswert
Lieferungen mit einem Auftragswert ab CHF 300.- erfolgen in Normalverpackung frachtfrei an die anerkannte Anschrift des Bestellers. Soweit INCOTERMS vereinbart werden, gelten sie in der jeweils gültigen Fassung. Die Auswahl der Versandart und des Frachtführers erfolgt durch uns. Sonderwünsche des Bestellers (wie Express- und Sondertransporte) werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sofern dieser die entsprechenden Mehrkosten trägt. Führen wir Aufträge aus, die unter einem Bestellwert von CHF 300.00 liegen, so berechnen wir Bearbeitungs-, Verpackungs- und Versandkosten, mindestens jedoch eine Aufwandspauschalgebühr von CHF 20.00.
3.2 Teillieferungen
Teillieferungen sind gestattet.
3.3 Leihverpackungen
Leihverpackungen (z. B. Mehrwegverpackungen) sind unverzüglich an uns zurückzugeben. Aus Verzögerung der Rücksendung entstehende Kosten werden dem Besteller belastet.
3.4 Liefertermine
Die genannten Liefertermine bezeichnen das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden.
3.5 Lieferanten
Im Falle verspäteter Belieferung durch einen Lieferanten wird die Lieferzeit an Kunden entsprechend verlängert und es kommen die auf jeder Bestellung gedruckten Abzüge für den Lieferanten zum Tragen.
3.6 Schadenshaftung
Eine Haftung für Schäden aufgrund einer Lieferfristüberschreitung ist ausgeschlossen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch uns verursacht wurden.
3.7 Rückhaltung
Falls der Besteller seinen (Zahlungs-) Verpflichtungen nicht nachkommt, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen zurückzuhalten.
4. Gefahrübergang, Transportschäden
4.1 Zeitpunkt
Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe an den Frachtführer.
4.2 Regressansprüche
Zur Sicherstellung von Regressansprüchen gegen den Frachtführer hat der Besteller/Empfänger die Ware bei Erhalt sofort auf äußere Transportschäden und Fehlmengen sorgfältig zu überprüfen und im Schadensfalle einen entsprechenden Vermerk auf dem Frachtbrief vorzunehmen und uns unverzüglich zu unterrichten. Darüber hinaus sollte der Besteller/Empfänger im Beanstandungsfall alle erforderlichen Massnahmen einschließlich der Tatbestandsaufnahme rechtzeitig und formgerecht durchführen lassen.
5. Zahlung
5.1 Preise
Unsere Preise sind Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Zahlungsziel
Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage netto oder gemäss speziellen Konditionenvereinbarungen.
5.3 Aufrechnung
Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.4 Kreditwürdigkeit
Sofern sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers ergeben, werden alle offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig; in diesem Falle sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder eine für uns akzeptable Bürgschaft zu verlangen und/oder ausstehende Lieferungen zurückzuhalten.
6. Untersuchungspflicht, Gewährleistung
6.1 Mängel
Der Besteller hat jede Lieferung sofort nach Empfang sorgfältig und vollständig zu untersuchen. Erkennbare Mängel oder Fehlbestände sind spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang schriftlich unter Angabe von Lieferschein und Rechnung zu rügen, anderenfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Aufdeckung zu rügen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
6.2 Rücksendung
Ist der Besteller zur Rücksendung der Ware berechtigt, hat dies nach Rücksprache mit uns und gemäss unseren Weisungen zu erfolgen.
6.3 Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Eigentum
Bis zur vollständigen Zahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, behalten wir uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware vor.
7.2 Veräusserung
Der Käufer ist berechtigt, die Waren in ordnungsgemässem Geschäftsverkehr im eigenen Namen für Rechnung des Lieferanten zu veräussern. Der Käufer tritt die Forderung aus der Weiterveräußerung bereits jetzt an den Lieferanten ab, der hiermit die Abtretung annimmt. Überschreitet der Wert der abgetretenen Forderung den Nennwert der Eigentumsvorbehaltsware um mehr als 20 % (Übersicherung), so geben wir einen die Übersicherung übersteigenden Betrag hiermit frei.
7.3 Pflichten
Dem Käufer obliegt die Pflicht, jeden Dritten, der ein Recht auf den Liefergegenstand geltend macht, ungeachtet der Art eines solchen Rechts, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns entsprechend davon zu unterrichten.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1 Recht
Es gilt schweizerisches Recht.
8.2 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Rücksendungen ist unsere jeweilige Versandstelle im Inland. Erfüllungsort für die Zahlung und Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselklagen, ist Oetwil am See.
8.3 Ausfuhrbestimmungen
Soweit die gelieferten Waren Ausfuhrbeschränkungen und/oder Ausfuhrkontrollen unterliegen, verpflichtet sich der Besteller, bei Ausfuhr solcher Waren die jeweils geltenden Ausfuhrbestimmungen zu beachten. Werden Waren auf Wunsch des Bestellers unverzollt geliefert, so haftet der Besteller uns gegenüber Forderungen der Zollverwaltung.
8.4 Gültigkeit
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.